Schon die verheerenden Stadtbrände im Mittelalter haben frühzeitig dafür gesorgt, dass sich Menschen Gedanken zur Art der Bebauung ihrer Städte gemacht haben. Allmählich verschwand die enge Bauweise und die ersten sogenannten Raumordnungsgesetzte wurden eingeführt. Diese definieren bis heute unter anderem den erforderlichen Abstand zwischen Gebäuden, um eine direkte Brandübertragung zu verhindern. Auch aus diesem Grund kommen heutzutage ausschließlich nicht brennbare Baustoffe für die Gebäudegrundstruktur und die Bedachungen zum Einsatz. 

Hierfür wurden die Bauordnungen in Deutschland eingeführt. Als Basis für das Errichten von baulichen Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten dient die Musterbauordnung. Da Baurecht Ländersache ist, wurde diese Grundlage in den deutschen Bundesländern in das geltende Recht bauaufsichtlich als Landesbauordnung eingeführt. Eine europäische Regelung gibt es derzeit noch nicht. Hier sind die nationalen Vorschriften zu beachten. Eins ist jedoch sicher: Es brennt in Spanien genauso wie in Deutschland. 
In den allgemeinen Anforderungen ist festgeschrieben, dass bauliche Anlagen so "anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden." Erste brandschutztechnische Forderungen werden zum Beispiel in §14 der deutschen Musterbauordnung definiert. Wie bereits in den allgemeinen Anforderungen beschrieben, muss das Gebäude dementsprechend errichtet werden, damit einer "Brandentstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löschmaßnahmen möglich sind."  

Was ist Brandschutz? 
Der allgemeine Brandschutz besteht aus vier Säulen: der bauliche, der anlagentechnische, der betrieblich-organisatorische und der abwehrende Brandschutz. 

Baulicher Brandschutz 
Darunter versteht man beispielsweise wie Brandabschnitte gebildet, feuerwiderstandsfähige Bauteile definiert oder die Lage und Länge von Rettungswegen festgelegt werden. 

Anlagentechnischer Brandschutz 
Durch Einsatz spezieller Anlagen werden Brandrisiken minimiert, Flucht- und Rettungswege gesichert und Funktionen aufrechterhalten. Solche Anlagen sind zum Beispiel Sprinkler- oder Brandmeldeanlagen. 

Betrieblich-organisatorischer Brandschutz 
Hierzu zählen die bekannten Fluchtwegpläne, Brandschutzordnungen oder Verhaltensanweisungen für Personen im Brandfall. Es muss dafür gesorgt werden, dass bei Gefahr das Personal und Ortsunkundige in Sicherheit gebracht werden. 

Abwehrender Brandschutz 
Im Bereich des abwehrenden Brandschutzes ist das Aufstellen, Organisieren und Unterhalten einer Feuerwehr angesiedelt. Die Aufgaben der Feuerwehr ist in erster Linie das bekämpfen des Brandes und ausführen technischer Hilfe. 


 

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