Hierfür wurden die Bauordnungen in Deutschland eingeführt. Als Basis für das Errichten von baulichen Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten dient die Musterbauordnung. Da Baurecht Ländersache ist, wurde diese Grundlage in den deutschen Bundesländern in das geltende Recht bauaufsichtlich als Landesbauordnung eingeführt. Eine europäische Regelung gibt es derzeit noch nicht. Hier sind die nationalen Vorschriften zu beachten. Eins ist jedoch sicher: Es brennt in Spanien genauso wie in Deutschland.
In den allgemeinen Anforderungen ist festgeschrieben, dass bauliche Anlagen so "anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden." Erste brandschutztechnische Forderungen werden zum Beispiel in §14 der deutschen Musterbauordnung definiert. Wie bereits in den allgemeinen Anforderungen beschrieben, muss das Gebäude dementsprechend errichtet werden, damit einer "Brandentstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löschmaßnahmen möglich sind."
Was ist Brandschutz?
Der allgemeine Brandschutz besteht aus vier Säulen: der bauliche, der anlagentechnische, der betrieblich-organisatorische und der abwehrende Brandschutz.
Baulicher Brandschutz
Darunter versteht man beispielsweise wie Brandabschnitte gebildet, feuerwiderstandsfähige Bauteile definiert oder die Lage und Länge von Rettungswegen festgelegt werden.
Anlagentechnischer Brandschutz
Durch Einsatz spezieller Anlagen werden Brandrisiken minimiert, Flucht- und Rettungswege gesichert und Funktionen aufrechterhalten. Solche Anlagen sind zum Beispiel Sprinkler- oder Brandmeldeanlagen.
Betrieblich-organisatorischer Brandschutz
Hierzu zählen die bekannten Fluchtwegpläne, Brandschutzordnungen oder Verhaltensanweisungen für Personen im Brandfall. Es muss dafür gesorgt werden, dass bei Gefahr das Personal und Ortsunkundige in Sicherheit gebracht werden.
Abwehrender Brandschutz
Im Bereich des abwehrenden Brandschutzes ist das Aufstellen, Organisieren und Unterhalten einer Feuerwehr angesiedelt. Die Aufgaben der Feuerwehr ist in erster Linie das bekämpfen des Brandes und ausführen technischer Hilfe.