Damit in Ihrem Bauvorhaben alles im Bereich Brandschutz richtig und nach den aktuellen Vorgaben
durchgeführt wird, übernehmen wir auch gerne die Fachbauleitung Brandschutz für Sie.
Das heißt:
– Betreuung der einzelnen Gewerke vor Ort
– Absprache über den genauen Ablauf der Arbeiten, dadurch sind wir die Schnittstelle zwischen den einzelnen Gewerke
– Aufmaß und Überprüfung der Brandschutzmaßnahmen
– Abnahme der Brandschutzmaßnahmen zusammen mit den ausführenden Firmen
– Teilnahme an den Bausitzungen, dies bedeutet, Probleme können umgehend besprochen und geklärt werden
In Deutschland wird für Sonderbauten eine umfassende Baubegleitung und Bestätigung darüber verlangt, dass das Bauvorhaben tatsächlich gemäß dem genehmigten Brandschutzkonzept errichtet wurde. Gebäude besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) sind grundsätzlich geregelt, wonach besondere Anforderungen oder Erleichterungen gestellt werden können. Besondere Anforderungen können sich unter anderem darauf erstrecken, eine qualifizierte Fachbauleitung Brandschutz vornehmen zu lassen. Der Fachbauleiter soll für die sogenannten "großen" Sonderbauten gefordert werden und darüber wachen, dass das genehmigte Brandschutzkonzept umgesetzt sowie Änderungen einer Genehmigung zugeführt werden. Soweit die Genehmigungsbehörde die Bestellung eines Fachbauleiters für den Brandschutz nicht fordert, liegt die Verantwortung für dessen Tätigwerden in den Händen des Bauleiters, der die Pflicht hat, einen Fachbauleiter bestellen zu lassen, wenn die eigene Sachkunde nicht ausreicht. Der Umfang der Tätigkeiten des Fachbauleiters ist nicht geregelt. Die Tätigkeit liegt zwischen Stichproben bei der Bauüberwachung und der allumfassenden Überprüfung der Bauausführung bis ins Detail.